Nach meiner Prognose für die StEUerberatung in 2025 werden die geänderten GoBD und die Pflicht zur Versendung und Verarbeitung der E-Rechnung in strukturierter Form den Mittelstand digitalisieren und qualitativ voranbringen.
Der gesetzgeberische Wille, die Prozesse in Wirtschaft und Verwaltung zu digitalisieren, wird bei der Umsetzung zu einem erhöhten Beratungsbedarf führen, da für viele Selbständige und Unternehmer nichts weniger als ihre Zukunftsfähigkeit auf dem Prüfstand steht.
Klimawandel, Ressourcenknappheit und Fachkräftemangel führen nicht nur dazu, dass sich viele Menschen um ihre Zukunft sorgen. Auch die Unternehmen machen sich zunehmend Gedanken darüber, wie sie gute Mitarbeiter finden, weiterbilden und gute Fachkräfte langfristig an sich binden.
Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überlegen, sich mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN zu befassen und entwickeln Pläne, wie sie manche davon in ihre Compliance-Kataloge integrieren können.
Freuen wir uns auf ein spannendes Jahr 2025!
Inhaltsverzeichnis
- 1 E-Rechnung weckt den deutschen Mittelstand
- 2 Finanzbehörden setzen auf mehr Qualität durch Digitalisierung
- 3 Gute Gesetze braucht das Land!
- 4 Neue Arbeit behebt den Fachkräftemangel
- 5 Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien
- 6 Erhöhte Nachfrage nach Beratung
- 7 Was darf in der Prognose Steuerberatung 2025 nicht fehlen?
E-Rechnung weckt den deutschen Mittelstand
Und nicht nur diesen! – Die Einführung der E-Rechnung – ab Januar 2025 verpflichtend im B2B-Geschäft – wird auch in Deutschland zur Digitalisierung und Automatisierung des Mittelstands führen:
Auch die seit Jahren erprobte Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater wird sich nun rasant verändern und dies wird zu mehr Effizienz, Transparenz und Qualität auf beiden Seiten führen.
In den kommenden 2 Jahren müssen nun auf beiden Seiten die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden, damit alle zugehörigen Verwaltungsprozesse digitalisiert und automatisiert werden können.
Dieser Prozess wird Zeit und Geld kosten, denn es muss ja nicht nur in die IT-Infrastruktur, in Hard- und Software investiert werden. Auch die zur effizienten Nutzung dieser Systeme erforderliche Kompetenz auf Seiten der Beteiligten muss aufgebaut werden.
Wir fühlen uns dieser neuen Aufgabe nicht nur gewachsen, sondern wir begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich! Bereits seit 5 Jahren stellen wir unsere Mandanten darauf ein, ihre Buchführung in für sie geeigneten Systemen selbst vorzubereiten oder sogar selbst zu erstellen.
Im neuen Jahr werden nun auch die folgen müssen, die es bisher versäumt haben, sich vom Papier zu verabschieden.
Finanzbehörden setzen auf mehr Qualität durch Digitalisierung
Die geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden am 11.03.2024 veröffentlicht.
Diese beschreiben – für die Finanzbehörden bindend – einige bedeutsame Änderung in der Abgabenordnung (AO). Hervorzuheben sind die geänderten Vorschriften zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen (§§ 140ff AO) und zur Beweiskraft der Buchführung (§ 158 AO).
Veränderte Bekanntgabefristen für Verwaltungsakte oder auch die Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrungen aller Vordruckmuster an das Postrechtsmodernisierungsgesetz zeigen den Willen zur Modernisierung der Finanzbehörden.
Gute Gesetze braucht das Land!
… Und ja: Sie sind sogar schon da! Neue Steuergesetze und erforderliche Anpassungen der Verwaltungsvorschriften, insbesondere im Bereich der Abgabenordnung sind schon da oder treten – wie bei Umsatzsteuer – ab 1.1.2025 in Kraft.
Die Europäische Kommission hatte sich zum Ziel gesetzt, die Betrugsanfälligkeit der Mehrwertsteuer zu verringern. Am 8.12.2022 wurde zu diesem Zweck die „VAT in the Digital Age“ (ViDA) auf Initiative von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Ein zentraler Punkt der ViDA-Initiative ist die Einführung digitaler Meldepflichten und der E-Rechnungen. Ausgehend hiervon wurde mit dem Wachstumschancengesetz nunmehr auch in Deutschland eine E-Rechnungspflicht mit Wirkung ab 1.1.2025 eingeführt.
Betroffen von der E-Rechnungspflicht ab Januar 2025 sind inländische Unternehmer, die Leistungen an andere inländische Unternehmer erbringen (B2B-Umsätze).
Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen wird stufenweise bis zum Jahr 2028 etabliert. Zum Empfang von E-Rechnungen sind Unternehmer allerdings bereits zum 1.1.2025 verpflichtet.
Ausgenommen hiervon sind Kleinunternehmer, für sie gelten, allerdings neue Meldepflichten.
Neue Arbeit behebt den Fachkräftemangel
Die Prognose für die Branche Steuerberatung fällt nicht rosig aus, ist sie doch auch im Jahr 2025 mit einem zunehmenden Mangel an qualifizierten Fachkräften konfrontiert.
Gefordert sind innovative Ansätze in der Personalgewinnung, interessante Programme zur Fachkräftebindung sowie verstärkte Investitionen in gute Aus- und Weiterbildung.
Es ist fast programmatisch, dass nunmehr ein Software-Hersteller sich anschickt, die Versäumnisse der Kammern, die für die Ausbildung der Steuerfachangestellten verantwortlich ist, auszugleichen. Denn in der Ausbildung wird bis heute nur ein Anbieter favourisiert, was leider nicht dazu beiträgt, die Branche zu modernisieren.
Dieses Software-Unternehmern spricht gezielt junge Mitarbeiter in den Kanzleien an, bildet sie nicht nur als Anwender einen innovativen Software-Lösung für Buchführung aus, sondern begeistert sie auch für die neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Ich spreche hier von Lexware Office. Als wir von dieser Software vor etlichen Jahren bei Markteinführung erfahren haben, sahen wir das Potential sofort. Bemerkenswert war und ist, dass sich nur 5 weitere Steuerberater – im Einzugsbereich des Ruhrgebiets mit rund 5 Mio. Einwohnern!!! – diese wegweisende Produktpräsentation angesehen hatten. Das alleine sagt viel über die Haltung vieler Steuerberater aus, die sich bis heute nicht sonderlich verändert zu haben scheint.
Inzwischen kennen wir viele andere Produkte, die ähnliche Wege beschreiten, aber richtig begeistert sind wir tatsächlich von dieser Software, die wir seither nicht nur selbst in unseren Firmen, sondern immer mehr auch bei unseren Mandanten einsetzen.
Bisher hatten wir Glück mit unseren Auszubildenden, jedoch merken auch wir, dass die Qualität der Bewerber nachläßt. Da wir erkennen, dass viele Grundlagen trotz an sich gut testierter Schul- oder Ausbildung nicht richtig sitzen, werden wir nicht müde, diese nachzuschulen.
Im kommenden Jahr werde ich mir Gedanken zu einem guten Onboadingprozess machen, so dass wir attraktiv für junge und technikaffine Auszubildende bleiben.
Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien
Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte gewinnen an Bedeutung. Steuerberater sollten ihre Mandanten auch bei der Implementierung und Berichterstattung entsprechender Maßnahmen unterstützen.
Für große Unternehmen ist dies unter dem Gesichtspunkt Compliance schon lange ein wichtiges Thema, das sie bei ihrer Produktentwicklung und Lieferantenauswahl, der Marketing-Kommunikation und nicht zuletzt auch bei ihrer Jahresabschlusserstellung bzw. bei der Veröffentlichung berücksichtigen.
Von kleinen Unternehmen habe ich noch keine Anfragen in diese Richtung erhalten, jedoch glaube ich fest daran, dass sich dies noch ändern wird. Denn auch im Mittelstand (KMU) werden Qualität und Nachhaltigkeit immer entscheidungsrelevanter.
Erhöhte Nachfrage nach Beratung
Wir sehen, dass kleine und mittelständische Unternehmen vermehrt nach umfassender betriebswirtschaftlicher Beratung suchen, um den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen zu begegnen.
Diesen Trend begrüßen wir sehr. Bei jeder Mandatsneuaufnahme stellen wir einen großen Bedarf an kaufmännischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen fest, den viele Beraterkollegen offenbar nur unzureichend decken können oder wollen.
Um noch mehr Mandanten schulen und beraten zu können, werden wir nun unsere in der 1:1-Beratung langjährig erprobten Methoden und Inhalte in einem Workshop-Konzept für eine Gruppe anbieten.
Ein erstes Gruppen-Mentoring-Programm zu Tax to Value wird als Beta-Version im Januar 2025 starten.
Du willst in 2025 auch mehr erreichen? Dann sei gerne in der ersten Runde mit dabei!
Tax to Value zielt darauf ab, dich durch eine Kombination aus strategischer Steuerberatung, kaufmännischer Kompetenzvermittlung und Digitalisierung wichtiger Verwaltungsprozesse dabei zu unterstützen, den Übergang von der Selbständigkeit zu einem selbstbestimmten Unternehmertum erfolgreich zu meistern.
Was darf in der Prognose Steuerberatung 2025 nicht fehlen?
Richtig! Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es wurden vier große für die Steuerberatung relevante Gesetzgebungsverfahren in den letzten 12 Monaten vorangetrieben, die aus Sicht der Steuerberatung im Jahr 2025 Bedeutung erlangen werden. Auf diese gehe ich an anderer Stelle daher noch einmal gesondert ein:
- Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- Wachstumschancengesetz
- Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
- Jahressteuergesetz 2024
- Steuerfortentwicklungsgesetz
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