Doppelbesteuerung

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Unter Doppelbesteuerung wird die Versteuerung des gleichen Steuersubstrats durch zwei Staaten verstanden.

Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG) beschränkt sich grundsätzlich nicht auf aus dem Inland stammende Einkünfte, sondern besteuert sämtliche inländischen und ausländischen Einkünfte nach dem Welteinkommensprinzip.

Da auch die meisten ausländischen Staaten dieses Prinzip für sich in Anspruch nehmen, droht für dieselben Einkünfte eine doppelte Besteuerung im In- und Ausland, also eine Doppelbesteuerung.

Hinzu kommt, dass bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zur Einkunftserzielung der Wohnsitzstaat (im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht) und der Quellenstaat – aus dem die Einkünfte stammen – (im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht) auf dieselben Einkünfte zugreifen.

Eine solche Doppelbesteuerung hemmt in beiden Staaten den internationalen Wirtschaftsverkehr und ist volkswirtschaftlich schädlich sowie verfassungsrechtlich bedenklich. Daher sehen u.a. bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (Verträge) mit vielen ausländischen Staaten Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor.

Wenn mit ausländischen Staaten kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, sieht das deutsche Steuerrecht im Wege eines einseitigen teilweisen Verzichts auf den deutschen Steueranspruch, rein nationale Regelungen vor. So sieht insbesondere § 34c EStG eine Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften vor[1].

Ob und mit welchem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kannst du in der Veröffentlichung des BMF nachsehen [2]. Ob und welche Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, wann sie ersatzlos ausgelaufen oder aufgehoben sind, veröffentlicht das Bundesfinanzministerium in regelmäßigen Abständen.


[1] Uwe Ritzkat zu dem Stichwort „Doppelbesteuerung“, NWB InfoCenter, Stand September 2023

[2] Verzeichnis der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für 2021 siehe BMF vom 18.2.2021 – BStBl I S. 265; für 2022 siehe BMF vom 19.1.2022 – BStBl I S. 147. Bundesfinanzministerium – Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich (abgerufen am 13. Februar 2024); Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2024, veröffentlicht vom BMF am 15.01.2024

Kommentare

2 Antworten zu „Doppelbesteuerung“

  1. […] oder andere zwischenstaatliche Vereinbarungen andere Regelungen vorsehen, um eine Doppelbesteuerng weitestgehend zu […]

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