Traditionelle Werte: Teezeremonie mit grünem Tee in traditionellem Geschirr

Tax to Value, ein Manifest für mehr StEUerberatung mit WERTblick

Das Festhalten an Traditionen alleine verstellt häufig den Blick nach vorne. Dies entspricht weder meiner Natur noch bringt es dich voran.

Auch die Zukunftsfähigkeit leidet darunter, wenn Fragen von heute alleine mit Antworten von gestern gelöst werden sollen.

Diese Erkenntnis hat mich veranlasst, einen eigenen Weg zu gehen und eine etwas andere Methode in unserer Steuerberatung einzusetzen.

Denn StEUerberatung soll dir als strategisches Instrument der WERTschöpfung zur Verfügung stehen und dich dabei unterstützen, deinen Blick nach vorne auf eine nachhaltige Entwicklung von Werten zu richten. Kurz: Einen WERTblick zu entwickeln.

Der Steuerberater im System der Besteuerung

Meine Methode Tax to Value geht weit über die klassische Steuerberatung hinaus und ist doch aus Überzeugung dem alten Wertesystem der Steuerberater verpflichtet.

Daher gehe ich hier auch auf die Stellung der Steuerberaters im System der Besteuerung ein, denn jeder Steuerberater hat seine Tätigkeit unter Berücksichtigung seiner Berufsordnung vorzunehmen, wie dies in einem verkammerten Beruf üblich ist.

Als Steuerberater sind wir Angehörige eines Freien Berufes und verstehen uns als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege.

In dieser Funktion vertreten wir die Interessen der Steuerpflichtigen – unserer Auftraggeber – gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten.

Dies geschieht selbstverständlich im Rahmen eines zuvor vereinbarten Auftrags (Mandat) und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (Mandant).

Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Nach §§ 1, 33 StBerG haben wir Steuerberater die Aufgabe, im Rahmen unseres Auftrags unsere Auftraggeber

  • in Steuersachen zu beraten,
  • vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten zu vertreten und
  • bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten (Deklaration) und
  • der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.

Dazu gehören auch die Hilfeleistung

  • in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie
  • bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, und deren steuerrechtliche Beurteilung.
  • bei der Einziehung von Steuererstattungs- oder Vergütungsansprüchen.

Berufssordnung für Steuerberater (BoStB)

In der Berufsordnung für Steuerberater (BoStB) beschreibt die Bundesteuerberaterkammer die Berufspflichten für Steuerberater.

Im ersten von 6 Teilen Teil werden die Grundpflichten vorgestellt.

Diese erläutern, welche Werte unsere Tätigkeit als Steuerberater tragen:

  • Unabhängigkeit,
  • Eigenverantwortlichkeit,
  • Gewissenhaftigkeit,
  • Verschwiegenheit und
  • unter Verzicht auf berufswidrige Werbung.

Wir haben uns als Steuerberater jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit unserem Beruf oder mit dem Ansehen unseres Berufstandes nicht vereinbar ist.

Welches Wertesystem trägt unsere Tätigkeit?

Unabhängigkeit

Als Steuerberater haben wir unsere persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber jedermann zu wahren.

Dies macht eine Zusammenarbeit mit anderen – gewerblich oder freiberuflich – Tätigen schwierig.

Jedoch ist dies der Überzeugung geschuldet, dass der Auftraggeber darauf vertrauen können muss, dass sein Berater ihm kein Produkt und keine Steuergestaltungsstrategie empfiehlt, nur weil er hierfür zum Beispiel eine Provision oder andere Vorteile von dritter Seite erhält.

Lange bevor sich Menschen aus Wirtschaft und Gesellschaft mit Compliance-Fragen auseinander gesetzt haben, hatte sich unser Berufsstand schon mit diesen Fragen befasst und klare Stellung bezogen:

Eigenverantwortlichkeit

Wir sind als Steuerberater verpflichtet, unsere Tätigkeit in eigener Verantwortung auszuüben.

Reglementierung als Qualitätssicherungsmaßnahme

Die Annahme von Mandaten ist nur Personen gestattet, die einer vom Gesetzgeber hierfür zugelassenen Berufsgruppe angehören.

Diese Haltung des Berufsstandes zur strikten Reglementierung des Zugangs zu diesem Beruf wird immer wieder kritisiert.

In der aktuellen Debatte um die Regulierung der steuerberatenden Berufe auf EU-Ebene kann sich der Berufsstand bisher behaupten.

So darf – zum Schutz der Verbraucher – bislang darauf vertraut werden, dass der Berufszugang auch weiterhin an eine hochqualifizierte Aus- und Weiterbildung geknüpft bleibt.

Keine Delegation von Eigenverantwortung

Als Steuerberater haben wir dafür Sorge zu tragen, dass durch (Mit-)Zeichnungsrechte die Eigenverantwortung gewahrt bleibt.

Wesentliche Korrespondenz ist daher persönlich zu unterschreiben und dies ist auch bei elektronischer Korrespondenz zu gewährleisten.

Eigenverantwortung schließt jedoch nicht aus, dass wir uns kanzleiintern beraten oder bei schwierigen Sachverhalten eine zusätzliche Zweitmeinung einzuholen.

Gewissenhaftigkeit

Als Steuerberater sind wir verpflichtet, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen fachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten.

Das bedeutet auch, dass wir einen Auftrag nur annehmen und ausführen, wenn wir über die dafür erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung erforderliche Kapazität verfügen.

Um dies festzustellen, bieten wir vor Annahme eines Auftrages ein kostenloses ErstGespräch an.

Als Audruck der Gewissenhaftigkeit sind wir zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Dies in einem Umfange, wie es zur Sicherung und Weiterentwicklung der erforderlichen Sachkunde notwendig ist.

Verschwiegenheit

Die Pflicht zur Verschwiegenheit bezieht sich auf alles, was uns in Ausübung unseres Berufs bekannt geworden ist.

Sie gilt natürlich nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Eine wichtige Ausnahme von dieser unbedingten Pflicht zur Verschwiegenheit besteht insoweit die Offenlegung der Wahrung unserer eigenen berechtigten Interessen dient oder soweit uns der Auftraggeber von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden hat.

Sachlichkeit und Kollegialität

Steuerberater sind zur Sachlichkeit und zur Kollegialität verpflichtet.

Häufig vermag die Steuerberaterkammer in einem Vermittlungsverfahren berufsbezogene Streitigkeiten zuklären.

Sollte das Bemühen der Kammer nicht ausreichen, den gewünschten Erfolg herbeizuführen, steht dem Steuerpflichtigen die zivilrechtliche Durchsetzung seiner Interessen zu.

Vertrauen und Zuverlässigkeit

Es versteht sich zwar von selbst, aber die BOStB regelt explizit, dass wir uns anvertraute fremde Vermögenswerte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln haben.

Wir haben Sorge zu tragen, dass fremde

  • Vermögenswerte vom eigenen Vermögen zu trennen sind,
  • Gelder und Wertpapiere unverzüglich an den oder die Empfangsberechtigten weiterzuleiten sind; solange dies nicht möglich ist, sind sie auf einem Anderkonto oder Anderdepot zu verwahren.

Die ist selbstverständlich, wenn wir als Steuerberater für einen oder – im Falle einer Ehegatten- oder Erbengemeinschaft – mehrere Auftraggeber die Vermögensverwaltung, Testamentsvollstreckung oder Erbauseinandersetzung durchzuführen.

Seriösität und Anstand

Steuerberater haben ihren Beruf unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben.

Wettbewerbswidrige und damit berufswidrige Werbung ist unzulässig. Ein Steuerberater darf sie weder veranlassen noch dulden.

Dem ist nichts hinzuzufügen: Lautes Verhalten und marktschreierisches Auftreten passen nicht zu uns.

Dem WERTESystem des Berufsstandes verpflichtet

Das WERTEsystem eines konservativen Berufsstandes, beschrieben und gefordert von der BOStB – Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer 2022 deckt sich in weiten Teilen mit unseren eigenen Wertevorstellungen.

Diese für den gesamten Berufsstand geltenden Werte und Vorgaben hinterfrage ich immer mal wieder in Bezug auf ihre die Bedeutung für unsere eigene Kanzlei.

So habe ich dieses konservative Wertesystem im Laufe der Zeit ins eigene Verhalten übernommen und um persönliche Vorstellungen erweitert.

Denn nach meiner Ansicht ist das Festhalten an Traditionen nur dann abzulehnen, wenn das unreflektiert passiert und ein Festhalten an ihnen für Gegenwart und Zukunft keinen Sinn mehr ergibt.

Entstanden ist auf diese Weise eine eigene Methode, die seit November 2024 auch ihren eigenen Namen trägt: Tax-to-Value.

Tax to Value zielt darauf ab, dich durch eine Kombination aus strategischer Steuerberatung, kaufmännischer Kompetenzvermittlung und Digitalisierung wichtiger Verwaltungsprozesse dabei zu unterstützen, den Übergang von der Selbständigkeit zu einem selbstbestimmten Unternehmertum erfolgreich zu meistern.

Wenn du wissen möchtest, was sich hinter dieser Methode verbirgt und warum ich sie entwickelt habe, freue dich über diesen Beitrag.


Kommentare

3 Antworten zu „Tax to Value, ein Manifest für mehr StEUerberatung mit WERTblick“

  1. Hallo Monika! 😊

    Dein Artikel über „Tax to Value“ und den Ansatz der Steuerberatung mit Wertblick hat mich wirklich begeistert! 💡✨ Ich finde es toll, wie du zeigst, dass Steuerberatung mehr sein kann als nur Zahlen zu jonglieren – der Gedanke, auch die individuellen Werte und die langfristige Perspektive einzubeziehen, macht deinen Ansatz besonders wertvoll. ❤️

    Ich bin selbst gerade in der Gründungsphase und merke jetzt schon, wie herausfordernd das Thema Buchhaltung sein kann – ehrlich gesagt, bereitet mir der Gedanke daran manchmal Bauchschmerzen. Dein Artikel gibt mir aber das Gefühl, dass man mit der richtigen Unterstützung auch diesen Teil meistern kann. 😊

    Hast du einen Tipp, wie man den Einstieg in die Buchhaltung oder ein wertorientiertes Steuerkonzept entspannter angehen kann? Dein Beitrag hat mir auf jeden Fall Mut gemacht, mich diesem Thema mit einem anderen Blick zu nähern. Vielen Dank dafür!

    LG Rosi 🌸

    1. Liebe Roswitha,

      Deine Worte machen mir Mut! Wir haben in den letzten Jahren so viele Tools, Wege und Einarbeitungsweisen versucht und nicht nur nur, aber unbedingt auch gute Ergebnisse und kleine Erfolge mit unserer Überzeugung und dank der Mitwirkung „infizierter“ Kunden gefeiert. Die Durchdachtheit vieler neuer Tools ist inzwischen so gut, dass es unbedingt lohnt, sie einzusetzen.

      Morgen starte ich eine Art Pilot und danach weiß ich wieder mehr. Das Ziel ist absehbar: Die dreifache Buchführung dank smarter Contracts, die sich via Verschlüsselungstechnik „verstehen“ und finanzielle, logistische und vertragliche Leistungsaustäusche ermöglichen und parallel dazu wird bei allen Beteiligten die Buchführung (teil-)automatisch fortschreiben. Der Mensch wird in diesem Fall „gebraucht“, um die Leistung zu erbringen oder zu gebrauchen oder Fehler bei den Transaktionen zu beheben.

      Ich weiß noch nicht, ob das alles so toll sein wird, aber ich bin mir sehr sicher, dass dies keine Utopie mehr ist.

      LG Monika

  2. […] Tax to Value, ein Manifest für StEUerberatung mit WERTblick […]

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