Das Festhalten an Traditionen alleine verstellt häufig den Blick nach vorne. Dies entspricht weder meiner Natur noch bringt es dich voran.
Auch die Zukunftsfähigkeit leidet darunter, wenn Fragen von heute alleine mit Antworten von gestern gelöst werden sollen.
Diese Erkenntnis hat mich veranlasst, einen eigenen Weg zu gehen und eine etwas andere Methode in unserer Steuerberatung einzusetzen.
„Tax to Value„: Meine strategische Methode, die dir zeigt, wie du mit Köpfchen Steuern sparst und nachhaltige Werte schaffst.
Denn StEUerberatung soll dir als strategisches Instrument der WERTschöpfung zur Verfügung stehen und dich dabei unterstützen, deinen Blick nach vorne auf eine nachhaltige Entwicklung von Werten zu richten. Kurz: Einen WERTblick zu entwickeln.
„Tax to Value„ holt dich zu Anfang da ab, wo du stehst und behält das Ende im Blick: Die Methode schließt deine individuellen Bedürfnisse und Ziele ein, baut ein stabiles Fundament wichtiger Grundlagen auf, stärkt deine kaufmännischen Fähigkeiten und unternehmerischen Kompetenzen und dient als erprobtes Denkwerkzeug der nachhaltigen Entwicklung deines Unternehmenswertes.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Der Steuerberater im System der Besteuerung
- 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- 3 Berufssordnung für Steuerberater (BoStB)
- 4 Welches Wertesystem trägt unsere Tätigkeit?
Der Steuerberater im System der Besteuerung
Meine Methode Tax to Value geht weit über die klassische Steuerberatung hinaus und ist doch aus Überzeugung dem alten Wertesystem der Steuerberater verpflichtet.
Daher gehe ich hier auch auf die Stellung der Steuerberaters im System der Besteuerung ein, denn jeder Steuerberater hat seine Tätigkeit unter Berücksichtigung seiner Berufsordnung vorzunehmen, wie dies in einem verkammerten Beruf üblich ist.
Als Steuerberater sind wir Angehörige eines Freien Berufes und verstehen uns als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege.
In dieser Funktion vertreten wir die Interessen der Steuerpflichtigen – unserer Auftraggeber – gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten.
Dies geschieht selbstverständlich im Rahmen eines zuvor vereinbarten Auftrags (Mandat) und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber (Mandant).
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Nach §§ 1, 33 StBerG haben wir Steuerberater die Aufgabe, im Rahmen unseres Auftrags unsere Auftraggeber
- in Steuersachen zu beraten,
- vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten zu vertreten und
- bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten (Deklaration) und
- der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.
Dazu gehören auch die Hilfeleistung
- in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie
- bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, und deren steuerrechtliche Beurteilung.
- bei der Einziehung von Steuererstattungs- oder Vergütungsansprüchen.
Berufssordnung für Steuerberater (BoStB)
In der Berufsordnung für Steuerberater (BoStB) beschreibt die Bundesteuerberaterkammer die Berufspflichten für Steuerberater.
Im ersten von 6 Teilen Teil werden die Grundpflichten vorgestellt.
Diese erläutern, welche Werte unsere Tätigkeit als Steuerberater tragen:
- Unabhängigkeit,
- Eigenverantwortlichkeit,
- Gewissenhaftigkeit,
- Verschwiegenheit und
- unter Verzicht auf berufswidrige Werbung.
Wir haben uns als Steuerberater jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit unserem Beruf oder mit dem Ansehen unseres Berufstandes nicht vereinbar ist.
Auch außerhalb ihrer Berufstätigkeit haben sich Steuerberater des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die ihr Beruf von ihnen erfordert.
Welches Wertesystem trägt unsere Tätigkeit?
Unabhängigkeit
Als Steuerberater haben wir unsere persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber jedermann zu wahren.
Steuerberater dürfen keine Bindungen eingehen, die ihre berufliche Entscheidungsfreiheit gefährden können.
Dies macht eine Zusammenarbeit mit anderen – gewerblich oder freiberuflich – Tätigen schwierig.
Jedoch ist dies der Überzeugung geschuldet, dass der Auftraggeber darauf vertrauen können muss, dass sein Berater ihm kein Produkt und keine Steuergestaltungsstrategie empfiehlt, nur weil er hierfür zum Beispiel eine Provision oder andere Vorteile von dritter Seite erhält.
Lange bevor sich Menschen aus Wirtschaft und Gesellschaft mit Compliance-Fragen auseinander gesetzt haben, hatte sich unser Berufsstand schon mit diesen Fragen befasst und klare Stellung bezogen:
Keine Abhängigkeiten und keine Vorteilnahme. Für uns gilt eine Zero-Toleranz-Strategie.
Eigenverantwortlichkeit
Wir sind als Steuerberater verpflichtet, unsere Tätigkeit in eigener Verantwortung auszuüben.
Steuerberater bilden sich ihr Urteil selbst und treffen ihre Entscheidungen selbstständig.
Reglementierung als Qualitätssicherungsmaßnahme
Die Annahme von Mandaten ist nur Personen gestattet, die einer vom Gesetzgeber hierfür zugelassenen Berufsgruppe angehören.
Diese Haltung des Berufsstandes zur strikten Reglementierung des Zugangs zu diesem Beruf wird immer wieder kritisiert.
In der aktuellen Debatte um die Regulierung der steuerberatenden Berufe auf EU-Ebene kann sich der Berufsstand bisher behaupten.
So darf – zum Schutz der Verbraucher – bislang darauf vertraut werden, dass der Berufszugang auch weiterhin an eine hochqualifizierte Aus- und Weiterbildung geknüpft bleibt.
Keine Delegation von Eigenverantwortung
Als Steuerberater haben wir dafür Sorge zu tragen, dass durch (Mit-)Zeichnungsrechte die Eigenverantwortung gewahrt bleibt.
Wesentliche Korrespondenz ist daher persönlich zu unterschreiben und dies ist auch bei elektronischer Korrespondenz zu gewährleisten.
Eigenverantwortung schließt jedoch nicht aus, dass wir uns kanzleiintern beraten oder bei schwierigen Sachverhalten eine zusätzliche Zweitmeinung einzuholen.
Eigen-Verantwortlichkeit = Selbst-Verständlichkeit.
Gewissenhaftigkeit
Als Steuerberater sind wir verpflichtet, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen fachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten.
Das bedeutet auch, dass wir einen Auftrag nur annehmen und ausführen, wenn wir über die dafür erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung erforderliche Kapazität verfügen.
Um dies festzustellen, bieten wir vor Annahme eines Auftrages ein kostenloses ErstGespräch an.
In diesem ErstGespräch lernen wir uns persönlich kennen, stellen uns gegenseitig vor und prüfen die Übereinstimmung wechselseitiger Erwartungshaltungen.
Als Audruck der Gewissenhaftigkeit sind wir zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Dies in einem Umfange, wie es zur Sicherung und Weiterentwicklung der erforderlichen Sachkunde notwendig ist.
Regelmäßige Fortbildung schafft Wissen als Schlüssel zum Erfolg.
Verschwiegenheit
Die Pflicht zur Verschwiegenheit bezieht sich auf alles, was uns in Ausübung unseres Berufs bekannt geworden ist.
Sie gilt natürlich nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Mandats fort.
Eine wichtige Ausnahme von dieser unbedingten Pflicht zur Verschwiegenheit besteht insoweit die Offenlegung der Wahrung unserer eigenen berechtigten Interessen dient oder soweit uns der Auftraggeber von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden hat.
Sachlichkeit und Kollegialität
Steuerberater sind zur Sachlichkeit und zur Kollegialität verpflichtet.
Bei einem Widerstreit zwischen dem Gebot der Kollegialität und den Interessen des Auftraggebers geht regelmäßig das Interesse des Auftraggebers vor.
Häufig vermag die Steuerberaterkammer in einem Vermittlungsverfahren berufsbezogene Streitigkeiten zuklären.
Sollte das Bemühen der Kammer nicht ausreichen, den gewünschten Erfolg herbeizuführen, steht dem Steuerpflichtigen die zivilrechtliche Durchsetzung seiner Interessen zu.
Vertrauen und Zuverlässigkeit
Es versteht sich zwar von selbst, aber die BOStB regelt explizit, dass wir uns anvertraute fremde Vermögenswerte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln haben.
Wir haben Sorge zu tragen, dass fremde
- Vermögenswerte vom eigenen Vermögen zu trennen sind,
- Gelder und Wertpapiere unverzüglich an den oder die Empfangsberechtigten weiterzuleiten sind; solange dies nicht möglich ist, sind sie auf einem Anderkonto oder Anderdepot zu verwahren.
Fremde Vermögenswerte im Gewahrsam von Steuerberatern sind vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Die ist selbstverständlich, wenn wir als Steuerberater für einen oder – im Falle einer Ehegatten- oder Erbengemeinschaft – mehrere Auftraggeber die Vermögensverwaltung, Testamentsvollstreckung oder Erbauseinandersetzung durchzuführen.
Seriösität und Anstand
Steuerberater haben ihren Beruf unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben.
Wettbewerbswidrige und damit berufswidrige Werbung ist unzulässig. Ein Steuerberater darf sie weder veranlassen noch dulden.
Dem ist nichts hinzuzufügen: Lautes Verhalten und marktschreierisches Auftreten passen nicht zu uns.
Steuerberater sollten seriös und verschwiegen agieren sowie versiert und vertrauensvoll die Vermögenswerte ihrer Auftraggeber zuverlässig und sorgfältig verwalten und ihre Interessen anständig vertreten.
Meine Leidenschaft für gute Steuerberatung
Dem WERTESystem des Berufsstandes verpflichtet
Das WERTEsystem eines konservativen Berufsstandes, beschrieben und gefordert von der BOStB – Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer 2022 deckt sich in weiten Teilen mit unseren eigenen Wertevorstellungen.
Wir sind dem Selbstverständnis des Berufsstandes daher aus Überzeugung verpflichtet.
Diese für den gesamten Berufsstand geltenden Werte und Vorgaben hinterfrage ich immer mal wieder in Bezug auf ihre die Bedeutung für unsere eigene Kanzlei.
So habe ich dieses konservative Wertesystem im Laufe der Zeit ins eigene Verhalten übernommen und um persönliche Vorstellungen erweitert.
Denn nach meiner Ansicht ist das Festhalten an Traditionen nur dann abzulehnen, wenn das unreflektiert passiert und ein Festhalten an ihnen für Gegenwart und Zukunft keinen Sinn mehr ergibt.
Entstanden ist auf diese Weise eine eigene Methode, die seit November 2024 auch ihren eigenen Namen trägt: Tax-to-Value.
Tax to Value zielt darauf ab, dich durch eine Kombination aus strategischer Steuerberatung, kaufmännischer Kompetenzvermittlung und Digitalisierung wichtiger Verwaltungsprozesse dabei zu unterstützen, den Übergang von der Selbständigkeit zu einem selbstbestimmten Unternehmertum erfolgreich zu meistern.
Wenn du wissen möchtest, was sich hinter dieser Methode verbirgt und warum ich sie entwickelt habe, freue dich über diesen Beitrag.
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