Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) ist eine eindeutige Kennung, die von der Bundesbank vergeben wird und für den Einzug von SEPA-Lastschriften benötigt wird.
Unternehmen, Selbstständige oder Vereine, die Lastschriften von ihren Kunden einziehen möchten, müssen eine Gläubiger-ID beantragen.
Wichtige Merkmale der Gläubiger-ID:
- Einmalige Identifikation des Lastschrifteinziehers in ganz Europa.
- Besteht aus DE + zwei Prüfziffern + einer individuellen Kennung (z. B. DE98ZZZ09999999999).
- Wird vom SEPA-Lastschriftverfahren verlangt, um Rückbuchungen und Haftungsfragen eindeutig zuzuordnen.
- Gültig für Firmen- und Basis-Lastschriften.
Wo beantrage ich eine Gläubiger-ID?
Die Bundesbank vergibt die Nummer über die Deutsche Bundesbank-Website: 🔗 www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Wofür wird sie benötigt?
- SEPA-Lastschriften von Kunden einziehen (z. B. für Mitgliedsbeiträge, Abo-Zahlungen, regelmäßige Rechnungen).
- Muss auf dem SEPA-Lastschriftmandat angegeben werden.
- Erscheint auf dem Kontoauszug des Zahlungspflichtigen.
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