Die neuen Reisekostenrichtlinien für 2025, in denen die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2025 bekannt gemacht wurden, veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 02. Dezember 2024.
Dies treten an die Stelle der Reisekosten-Richtlinien für 2024, veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom 21. November 2023.
Definition von Reisekosten
Reisekosten sind
- Fahrtkosten,
- Verpflegungsmehraufwendungen,
- Übernachtungskosten,
- Reisenebenkosten,
soweit diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit eines Arbeitnehmers entstehen.
Die meisten Regelungen im Reisekostenrecht gelten – dank entsprechender Verweise im Gesetz – für Arbeitnehmer wie für Unternehmer.
Was ist neu in der aktuellen Reisekosten-Richtlinie?
Hier folgen nun die wichtigsten Aspekte des BMF-Schreibens vom 2. Dezember 2024 zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten ab dem 1. Januar 2025.
- Aktualisierte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten:
- Das BMF hat neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen festgelegt, gültig ab dem 1. Januar 2025.
- Diese Pauschalen variieren je nach Zielland und berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten weltweit.
- Anwendung der Pauschalen bei Auslandsreisen:
- Bei eintägigen Auslandsreisen ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgebend.
- Bei mehrtägigen Reisen gelten spezifische Regelungen für An- und Abreisetage sowie für Zwischentage, abhängig vom erreichten Tätigkeitsort vor 24 Uhr Ortszeit.
- Kürzung der Verpflegungspauschale bei gestellten Mahlzeiten:
- Werden dem Arbeitnehmer Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung bereitgestellt, sind die Verpflegungspauschalen tagesbezogen zu kürzen.
- Die Kürzung beträgt 20% der Verpflegungspauschale für ein Frühstück und jeweils 40% für Mittag- und Abendessen des jeweiligen Landes.
- Besondere Hinweise:
- Für bestimmte Länder und Regionen gelten spezifische Pauschalen, die im BMF-Schreiben detailliert aufgeführt sind.
- Für nicht erfasste Länder ist der Pauschbetrag für Luxemburg anzuwenden; für Übersee- und Außengebiete gilt der Satz des Mutterlandes
- Keine Änderung im Inland
- Die Reisekosten-Richtlinie 2025 bringt im Vergleich zur Version von 2024 keine Änderungen bei den Pauschalen für Inlandsreisen mit sich.
- Die Sätze für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten innerhalb Deutschlands bleiben unverändert.
Quelle: Reisekosten-Richtlinie, BMF vom 02.12.2024
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