eGovernment-Gesetz für die Digitalisierung der Verwaltung
Dass die Zukunft in Richtung digitalem Dokumentenaustausch geht, beweisen mittlerweile sogar Behörden:
So ist das E-Government-Gesetz [1] in Deutschland bereits am 25. Juli 2013 erlassen worden und trat überwiegend am 1. August 2013 in Kraft. Das Gesetz verpflichtet die Verwaltung unter anderem dazu, einen elektronischen Zugang für Kommunikation und den papierlosen Beleg- und Aktenaustausch zu eröffnen.
Die Landesregierung NRW verfolgt mit dem im März 2020 verabschiedeten neuen E-Government-Gesetz [2] das Ziel, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben, den Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf Schulen, Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden auszuweiten und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen vielfältige Verwaltungsdaten zugänglich zu machen (Open Data).
„Nordrhein-Westfalen macht Tempo bei der Digitalisierung der Landesverwaltung, damit wir den Bürgerinnen und Bürgern wie den Unternehmen schnellen und bequemen Service vom Sofa aus anbieten können. Wir ziehen die komplette Digitalisierung von 2031 auf 2025 vor und beziehen Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden ein.“
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, März 2020 [2]
Die Digitalisierung wird seiner Ansicht nach zu einem grundlegenden Kulturwandel und Change-Prozess in der öffentlichen Verwaltung führen, der die Arbeitsorganisation in erheblichem Maße beeinflussen wird.
„Die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen steht vor ihrer größten Reform der vergangenen 40 Jahre“, sagte Minister Pinkwart.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, März 2020 [2]
Erste Beispiele für Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Es gibt bereits viele Beispiele für die praktische Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung:
- Digitales Bürgerbüro: Die Modellkommunen Aachen, Gelsenkirchen, Paderborn, Soest und Wuppertal bauen servicefreundliche digitale Bürgerbüros auf und stellen ihre Lösungen den anderen Städten und Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Services: Anmeldung zum Offenen Ganztag, zu Schule und Kita, sowie Abfallentsorgung, Erhebung der Hundesteuer, etc.
- Identitätsnachweise: Gelsenkirchen vereinfacht die Nutzung digitaler Dienste weiter. Über ihr Servicekonto. NRW können Bürger sich über eine App mit der elektronischen ID des Personalausweises authentisieren. Das Verfahren wird nun durch Identitätsnachweise über Fingerabdruck/ Kameraerkennung ergänzt.
- Schulen/Hochschulen: Die Digitalisierung ermöglicht die elektronische Zeugniserstellung. NRW will diese Zeugnisse mithilfe der Blockchain-Technologie fälschungssicherer zu machen.
- Bafög: Nordrhein-Westfalen sammelt bereits erste Erfahrungen mit dem elektronischen Antragsverfahren. Dieses wird nun basierend auf den im Rahmen des Onlinezugangs-Gesetzes entwickelten Musterprozessen nutzerfreundlicher neugestaltet.
- Wohngeld: In länderübergreifenden Digitalisierungslaboren entwickeln Rechts-, IT- und Organisationsexperten Blaupausen zur Digitalisierung von Verwaltungsdiensten. Beispiel ist die im zweiten Halbjahr geplante Pilotierung von digitalen Wohngeld-Anträgen.
- Gründungen: Wer sein Gewerbe online an-, um- und abmelden und dafür elektronisch zahlen möchte, kann das Gewerbe-Service-Portal.NRW nutzen. Ab Sommer 2020 wird das Angebot zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW erweitert. Weitere Services: Eintragung Handwerksrolle, Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler und Bauträger, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Betriebsnummern-Antrag bei Bundesagentur für Arbeit.
- Services anderer Bundesländer: Ab 2021 können Bürgerinnen und Bürger mit dem Servicekonto.NRW alle digitalen Services von Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden nutzen. Beispiel: Der Angelurlauber aus NRW kann über das Servicekonto.NRW in Bayern einen Fischereierlaubnisschein beantragen.
- Europaweite Nutzung: Ende 2020 werden alle Online-Portale von Bund, Ländern und Kommunen zum Portalverbund gebündelt, der an das europäische Online-Gateway angeschlossen wird. So können ausländische Unternehmen und Fachkräfte digitale Angebote der Verwaltungen aus europäischen Ländern nutzen.
- Digitalministerium: Hier ist die elektronische Verwaltungsarbeit bereits Realität: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Laptops und Mobiltelefone und können an einem Ort ihrer Wahl mobil arbeiten. Im Übergangsjahr 2019 sank der Papier- und Tonerverbrauch bereits um rund ein Drittel.
Wer sich die zunehmend digitalen Kommunikationswege der Verwaltung zu Nutze machen will, sollte die Digitalisierung, Aufbewahrung und Verwaltung auch der eigenen privaten und geschäftlichen Unterlagen vorantreiben.
[1] E-Government-Gesetz (Deutschland) – Wikipedia [25.03.2022] => NEGZ – Das Nationale E-Government Kompetenzzentrum für Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft für Innovation, Modernisierung und Transformation von Bund Ländern und Kommunen in Deutschland.
[2] https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-verabschiedet-neues-e-government-gesetz [März 2020]
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