Drei zentrale Rechnungslegungsvorschriften

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) wurden bereits zahlreiche verfahrensrechtliche Regelungen, insbesondere in der Abgabenordnung, geändert, um die Modernisierung und Automatisierung des Besteuerungsverfahrens voranzutreiben.

Das Gesetz sollte die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs sicherstellen.

Es sollte der fortschreitenden Technisierung und Digitalisierung aller Lebensbereiche, einer zunehmenden globalen wirtschaftlichen Verflechtung und der demografischen Entwicklung zu einer alternden Gesellschaft mit abnehmender Bevölkerungszahl Rechnung tragen und sicherstellen, dass Deutschland ein international wettbewerbsfähiges Steuerrecht und einen gut funktionierenden Steuervollzug behält.

Drei Handlungsfelder zur Modernisierung und Automatisierung des Besteuerungsverfahrens

Die vorgesehenen Maßnahmen betrafen drei Handlungsfelder:

  1. Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz durch einen verstärkten Einsatz der Informationstechnologie und einen zielgenaueren Ressourceneinsatz,
  2. vereinfachte und erleichterte Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens durch mehr Serviceorientierung und nutzerfreundlichere Prozesse,
  3. Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Abgabenordnung (AO) im Hinblick auf die sich stellenden Herausforderungen und die dafür vorgesehenen Lösungsansätze.

Viele dieser Änderungen sind bereits seit Januar 2017 in Kraft, manche Maßnahmen benötigten eine längere Vorlaufzeit für Planung und Umsetzung und wurden daher schrittweise bis 2022 umgesetzt. Heute, im Jahr 2023, sind die seinerzeit heftig diskutierten Maßnahmen gelebte Wirklichkeit und tragen tatsächlich zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren bei.

Wegweisende Einführung eines Risikomanagementsystems

Hervorzuheben ist die Einführung eines Risikomanagementsystems: Hierfür wurden gesetzliche Regelungen geschaffen, die zum einen den Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme im Besteuerungsverfahren ausdrücklich gestatten, zum anderen aber auch die rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen hierfür bestimmen.

Den Finanzbehörden wurde die Möglichkeit eingeräumt, fallgruppenbezogene Entscheidungen über Art und Umfang der Ermittlungen und über die Verarbeitung erhobener oder erhaltener Daten zu treffen.

Außerdem konnten die allgemeinen Erfahrungswerte verstärkt in das seit Jahren in der Erprobung befindliche System des „Risikomanagements“ der Finanzverwaltung einfließen.

Handlungsfelder erforderten Bündel verschiedener Einzelmaßnahmen

Das Gesetz sah zu den einzelnen Handlungsfeldern jeweils ein Bündel verschiedener Einzelmaßnahmen vor, die einander ergänzen. Dabei sollten etliche Maßnahmen ihre Wirkung in mehreren Handlungsfeldern entfalten.

Folgende Maßnahmen seien kurz erwähnt:

  • Stärkung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns neben den unverändert fortgeltenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit, Gleichmäßigkeit und Rechtmäßigkeit
  • Forcierung ausschließlich automationsgestützte Bearbeitung
  • Neue Änderungsmöglichkeit bei Rechen- und Schreibfehlern des Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung
  • Wandlung von Belegvorlagepflichten in Belegvorhaltepflichten
  • Zusammengefasste Regelung und verstärkte Nutzung der von dritter Seite elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Daten
  • Neuregelung der Steuererklärungsfristen bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres
  • Weitere flankierende Maßnahmen, die sowohl die internen Abläufe der Finanzverwaltung als auch das Außenverhältnis zu den am Besteuerungsverfahren Beteiligten betrafen.

Anmerkung und Einordnung

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 ist im Zusammenhang mit einer Reihe von gesetzlichen Maßnahmen zu sehen, die im Zusammenspiel die Modernisierung und Automatisierung des Besteuerungsverfahrens in Deutschland vorantreiben, die internationale steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken und gleichzeitig die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs in Deutschland sicherstellen sollen.

Viele der durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens umgesetzten gesetzlichen Änderungen beeinflussen und erleichtern die Arbeit der Betriebsprüfung. Daher ist es für jeden Selbständigen, Freiberufler und Unternehmer wichtig und bedeutsam, auch die Fortentwicklung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 14. November 2014, ersetzt durch das BMF-Schreiben vom 28.11.2019, im Auge zu behalten.

Warum die „neuen“ alten GoBD so wichtig für jeden Selbständigen, Freiberufler und Unternehmer sind und was die einzelnen Anforderungen bedeuten erkläre ich dir jeweils unter dem #GoB/D.


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