Schlagwort: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
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Zufluss- und Abflussprinzip
Nach dem Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG) werden Einnahmen im Jahr des Empfangs (Zufluss) und Ausgaben im Jahr der Zahlung (Abfluss) steuerlich berücksichtigt. Dies dient der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben.
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