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	Kommentare zu: Liebhaberei im Steuerrecht: Es kann jeden treffen!	</title>
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	<description>Tax to Value – das Prinzip unternehmerischer Souveränität.</description>
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		Von: Monatsrückblick Juni 2024: Liebhaberei und Farbspiele - Monika Wyrobisch		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Monatsrückblick Juni 2024: Liebhaberei und Farbspiele - Monika Wyrobisch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jul 2024 06:56:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] Mitte Juni 2024 entschied das Finanzgericht zugunsten unseres Mandanten in einem Verfahren zur Steuerlichen Liebhaberei im Gewerblichen Grundstückshandel. Nach 28 Jahren bestätigte das Gericht, dass der Steuerpflichtige korrekt gehandelt hatte, wodurch der Vorwurf der Liebhaberei und die Rückforderungen des Finanzamts hinfällig wurden. Obwohl der Ausgang des Verfahrens bei unserem Einstieg 2017 mehr als ungewiss war, konnten wir letztlich in allen Punkten überzeugen. Warum dieses Urteil über den Einzelfall hinaus wichtig ist, erkläre ich in diesem Beitrag. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Mitte Juni 2024 entschied das Finanzgericht zugunsten unseres Mandanten in einem Verfahren zur Steuerlichen Liebhaberei im Gewerblichen Grundstückshandel. Nach 28 Jahren bestätigte das Gericht, dass der Steuerpflichtige korrekt gehandelt hatte, wodurch der Vorwurf der Liebhaberei und die Rückforderungen des Finanzamts hinfällig wurden. Obwohl der Ausgang des Verfahrens bei unserem Einstieg 2017 mehr als ungewiss war, konnten wir letztlich in allen Punkten überzeugen. Warum dieses Urteil über den Einzelfall hinaus wichtig ist, erkläre ich in diesem Beitrag. [&#8230;]</p>
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