Kategorie: GoBD
Die Abkürzung GoBD bedeutet „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Die GoBD wurden mit Schreiben vom 14.11.2014 vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) herausgegeben und
mit Schreiben vom 28.11.2019 bzw. 11.03.2024 aktualisiert.
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Wie müssen Bücher geführt und Aufzeichnungen beschaffen sein, damit sie den GoBD entsprechen?
Bücher und Aufzeichnungen entsprechen den GoBD, wenn sie „ordnungsmäßig“ sind. Das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit erfüllt eine Buchführung dann, wenn sie zwei Grundsätze während der Dauer der Aufbewahrungsfrist nachweisbar erfüllt: Die Forderung nach der Ordnungsmäßigkeit der Bücher und Aufzeichnungen ist unabhängig davon zu erfüllen, ob hierfür elektronische Datenverarbeitungssysteme eingesetzt werden oder nicht. Dies entspricht dem Grundsatz…
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Wann ist ein Beleg ein Buchungsbeleg mit Belegfunktion?
Du hast bestimmt schon einmal den Satz „Keine Buchung ohne Beleg!“ gehört. Was aber ist ein Beleg? Und wann erfüllt er als Buchungsbeleg eine Belegfunktion? Und warum ist die Belegfunktion eines Beleges von so großer Bedeutung für deine GoBD-konforme Buchführung? Auf diese Fragen gehe ich im Folgenden näher ein und erkläre dir anhand verschiedene Belegarten…
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